Rezension über:

Klaus Ganzer / Karl-Heinz zur Mühlen (Hgg.): Akten der deutschen Reichreligionsgespräche im 16. Jahrhundert. Zweiter Band: Das Wormser Religionsgespräch 1540/41, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2002, 2 Teilbände, insg. XLI + 1409 S., ISBN 978-3-525-36601-1, EUR 214,00
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Rezension von:
Thomas Fuchs
Niedersächsische Landesbibliothek, Hannover
Redaktionelle Betreuung:
Ute Lotz-Heumann
Empfohlene Zitierweise:
Thomas Fuchs: Rezension von: Klaus Ganzer / Karl-Heinz zur Mühlen (Hgg.): Akten der deutschen Reichreligionsgespräche im 16. Jahrhundert. Zweiter Band: Das Wormser Religionsgespräch 1540/41, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2002, in: sehepunkte 3 (2003), Nr. 12 [15.12.2003], URL: https://www.sehepunkte.de
/2003/12/3670.html


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Klaus Ganzer / Karl-Heinz zur Mühlen (Hgg.): Akten der deutschen Reichreligionsgespräche im 16. Jahrhundert

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Die so genannten Reichsreligionsgespräche des 16. Jahrhunderts gehörten schon immer zu den Schwerpunkten der reformationsgeschichtlichen Forschung, insbesondere im Gefolge der beiden großen Jubiläen 1980 und 1983 zur Confessio Augustana und zu Luthers Geburtstag. Die ökumenische Bewegung zwischen den protestantischen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche ermöglichte einen neuen Blick auf die Reichsreligionsgespräche. Gerade im protestantischen Bereich galten sie bis in das vergangene Jahrhundert hinein oftmals als Abweichungen vom klaren Kurs Luthers und bestimmten wesentlich das negative Bild Melanchthons, das im Luthertum manches Mal zu beobachten war. Die angebliche Nachgiebigkeit des großen Humanisten in den Verhandlungen im August und September 1530 auf dem Augsburger Reichstag um die Anerkennung der Confessio Augustana machte ihn in den Augen der Kirchenhistoriker lutherischer Prägung verdächtig. Dieses Bild hat sich grundlegend gewandelt - zum einen durch die historiografische Erforschung der Ausgleichsbemühungen der Reformationszeit, zum anderen durch die zunehmende Wertschätzung irenischer Haltungen des 16. Jahrhunderts vor dem Hintergrund ökumenischen Denkens.

Die Gesamtedition will die Akten der Gespräche von 1540/41, 1546 und 1557 bieten. Es wäre auch gerechtfertigt gewesen, die Verhandlungen mit Luther 1521 in Worms und die Gespräche zwischen Melanchthon und Eck auf dem Augsburger Reichstag 1530 aufzunehmen. Offensichtlich haben die Herausgeber den Grad der Institutionalisierung als Abgrenzungskriterium herangezogen, was durchaus sinnvoll ist. Inhaltlich betrachtet gehören aber die Verhandlungen von 1530 und 1539/1540 eher zusammen als das Wormser Gespräch von 1540/41 und das von 1557, da die dogmatischen Entscheidungen des Trienter Konzils eine theologische Einigung unmöglich machten.

Die Verhandlungen in Worms und Regensburg waren neben dem Augsburger Reichstag die einzigen Gesprächssituationen im 16. Jahrhundert, in denen die Möglichkeit des Ausgleichs aufzuscheinen schien. Denn mit dem Trienter Konzil und seinen frühen Beschlüssen zu zentralen theologischen Fragen wurde diese Tür verschlossen. Rückblickend betrachtet haben diese Religionsgespräche den Graben eher vertieft, da sie insbesondere auf katholischer Seite zur Klärung der theologischen Grundsätze beigetragen haben. Man muss sich immer vergegenwärtigen, dass die römische Kirche ein breites Spektrum theologischer Meinungen integrierte. Erst die Reformation und ihre Abwehr führten zu einer theologischen Verengung in Abgrenzung von der lutherischen und reformierten Theologie. Die römische Kirche suchte die Abgrenzung und nicht den Ausgleich, das Schicksal von Groppers Rechtfertigungslehre auf dem Trienter Konzil ist hier bezeichnend.

Die Religionsgespräche unterlagen dem diskursiven Druck der Theologie, denn die politischen Einwirkungen auf theologische Probleme konnten eben nur theologisch verhandelt werden. Deshalb suchten die Kontrahenten die Unterschiede und nicht die Gemeinsamkeiten. Subjektiv, das heißt in der Bewertung des eigenen Handelns, sahen sie in theologischen Problemen die Ursache für das Scheitern der Gespräche. Die humanistisch inspirierte Via-media-Fraktion suchte dagegen eine Politisierung des Religionsproblems herbeizuführen, die beispielsweise in Frankreich eine Zeit lang zum Zuge kam. Dort war ihr herausragendster Vertreter Michel de L´Hôpital.

Die vorliegende Edition bildet den 2. Band in 2 Teilbänden der Edition der "Akten der deutschen Reichsreligionsgespräche im 16. Jahrhundert" und ist dem Wormser Religionsgespräch von 1540/1541 gewidmet. Der 1. Teilband bietet Protokolle, Berichte und ein Diarium des Wormser Religionsgespräches vom 28. Oktober 1540 bis zum 19. Januar 1541 sowie die Akten der von Gropper, Veltwyck, Bucer und Capito geführten Geheimverhandlungen, aus denen das so genannte Wormser Buch hervorging, das für den Regensburger Reichstag 1541 als Diskussionsgrundlage dienen sollte. Bekanntlich haben Luther und Melanchthon - seine Einschätzung des Wormser Buches als "Utopia Platonis" ist berühmt - die Einigung, die zeitweise am Horizont aufzuleuchten schien, unmöglich gemacht. Aber auch Johannes Eck spielte vor allem auf dem Regensburger Reichstag eine mehr als zweifelhafte Rolle, als es um die Ablehnung des Worms-Regensburger Buches ging.

Der 2. Teilband enthält die Korrespondenzen und Einzelakten der auf dem Wormser Religionsgespräch stimmberechtigten jeweils elf katholischen und protestantischen Stände. Hinzu kommen die so genannten Beiakten aus dem Umfeld des Religionsgespräches.

Durch vielfältige Hilfsmittel suchen die Editoren und Bearbeiter dem Leser die Arbeit mit den Akten zu erleichtern und durch das komplizierte Dickicht der Geschehnisse einen Weg zu bahnen. Hierzu gehören ein historischer Überblick über das Wormser Religionsgespräch nebst einer Darlegung der Editionsrichtlinien ebenso wie ausführliche Register und bibliografische Hinweise in Form einer Ergänzung des Quellen- und Literaturverzeichnisses im Band zum Hagenauer Tag.

Zur Edition kann es nur ein Urteil geben: exzellent. Überraschend ist die Dichte der Überlieferung. Die Herausgeber und Bearbeiter haben eine qualitativ hochwertige Edition vorgelegt, die auch sinnvoll mit der Menge der Überlieferung umgegangen ist - gemeint ist die Entscheidung über Vollabdruck oder nur Erwähnung der Akten. Ausführliche Beschreibungen der Archivalien geben weiterführende Hinweise. Dies ist umso bedeutender, als meines Erachtens die Reichstagsaktenedition den falschen Weg geht, indem sie Akten meist nur in Regestenform anbietet, dadurch aber die Nutzungsmöglichkeiten massiv einschränkt. Für sprachwissenschaftliche oder mentalitätsgeschichtliche Untersuchungen sind die Reichstagsakten unbrauchbar. Bei dem Stichwort "Reichstagsakten" muss ein Punkt positiv herausgestrichen werden: Die vorliegende Edition kommt voran. Negativ angemerkt werden muss der Preis. Viele Bibliotheken werden die Edition nicht erwerben können, was wirklich schade ist.

Thomas Fuchs