Rezension über:

Angela Kulenkampff: Österreich und das Alte Reich. Die Reichspolitik des Staatskanzlers Kaunitz unter Maria Theresia und Joseph II., Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2005, XII + 213 S., ISBN 978-3-412-10305-7, EUR 27,90
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Rezension von:
Lothar Schilling
Deutsches Historisches Institut, Paris
Redaktionelle Betreuung:
Christine Roll
Empfohlene Zitierweise:
Lothar Schilling: Rezension von: Angela Kulenkampff: Österreich und das Alte Reich. Die Reichspolitik des Staatskanzlers Kaunitz unter Maria Theresia und Joseph II., Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2005, in: sehepunkte 5 (2005), Nr. 9 [15.09.2005], URL: https://www.sehepunkte.de
/2005/09/7894.html


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Angela Kulenkampff: Österreich und das Alte Reich

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Das Heilige Römische Reich der Frühneuzeit hatte es nicht leicht mit seinen Kaisern. Denn deren Reichspolitik war meist eng verwoben mit habsburgischer Territorial- und Hausmachtpolitik sowie mit der Mächtepolitik der europäischen Großmacht Österreich, und diese Verquickung gefährdete mehr als einmal die Stabilität des Reichssystems. Dies gilt in besonderem Maße für die Jahrzehnte vom Tod Karls VI. (1740) bis zum Beginn der Revolutionskriege (1792). Der zeitweilige Verlust der Kaiserwürde für das Erzhaus (bis 1745), der dauerhafte Verlust Schlesiens an das zur zweiten deutschen Großmacht aufgestiegene Preußen und die mit diesem Gegner geführten Kriege (1740-45/48, 1756-63, 1778/79) hatten zur Folge, dass das Reich zum Austragungsplatz des österreichisch-preußischen Antagonismus wurde und die kaiserlich-österreichische Reichspolitik in einem seit 1648 nicht gekannten Maße in den Sog der Mächtepolitik geriet.

Die Beziehungen der österreichischen Habsburger zum Alten Reich während der Regierungen Maria Theresias und Josephs II. zu untersuchen, ist somit fraglos ein lohnendes Unterfangen. Die bisherige Forschung hat dieses Thema zwar keineswegs - wie vom Klappentext der hier vorzustellenden Studie suggeriert - ganz vernachlässigt (man denke nur an die monumentalen Arbeiten Karl Otmars von Aretin), doch fehlt bislang eine Gesamtdarstellung. Erst recht ist die Reichspolitik Wenzel Anton von Kaunitz', der von 1753 bis 1792 als Staatskanzler die Außenpolitik Österreichs leitete und auch dessen Innen- und Reichspolitik maßgeblich beeinflusste, bislang nicht monografisch untersucht; die Kaunitz-Forschung hat dieses Thema bislang nicht eigens behandelt - wohl auch deshalb nicht, weil die Frage, ob überhaupt (und wenn ja, von welchem Zeitpunkt an) von einer spezifischen Reichspolitik des Staatskanzlers die Rede sein kann, angesichts der eingangs skizzierten Verquickung zwischen Reichs- und Mächtepolitik nicht leicht zu beantworten ist.

Umso gespannter ist der Leser, wie sich Angela Kulenkampff dieser komplexen Problematik nähert. Auffällig ist zunächst, dass die Verfasserin auf Problematisierung und methodische Reflexion weitgehend verzichtet. Die Abgrenzbarkeit des Untersuchungsgegenstandes und die ihr zu Grunde zu legenden Kriterien werden ebenso wenig diskutiert wie die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen, etwa nach der Perzeption des Reiches durch Kaunitz und andere Protagonisten der österreichischen Reichspolitik, nach deren Einschätzungen hinsichtlich der Verbindlichkeit der Reichsverfassung und nach deren Urteil über das Verhältnis von Reichs- und Mächtepolitik. Stattdessen legt Kulenkampff ihrer Untersuchung eine Ausgangsthese zu Grunde, die einige dieser Fragen als geklärt voraussetzt. Dieser These zufolge war Österreich seit dem Erwerb der Spanischen Niederlande bestrebt, einen weite Teile des Vorderen Reichs umfassenden, bis zum Niederrhein reichenden und die südlichen Niederlande einschließenden Flächenstaat zu errichten - eine Zielsetzung, für die nicht zuletzt wirtschaftspolitische Motive maßgebend gewesen seien. Die von der jüngeren österreichischen Verwaltungsgeschichte herausgearbeiteten Bestrebungen Wiens, innerhalb des habsburgischen Territorienverbandes ein möglichst einheitliches Staatsgebilde zu schaffen, werden somit zu Grundprinzipien auch der kaiserlich-österreichischen Reichspolitik erklärt.

Zu belegen sucht Kulenkampff diese gewagte These vor allem auf zwei Ebenen. Im Mittelpunkt ihrer im Wesentlichen chronologisch gegliederten Studie steht die österreichische Politik gegenüber den Wittelsbachern, deren Territorien ihr zufolge "die Verwirklichung dieser [auf die Arrondierung der Erblande nach Westen abzielenden] Absicht verhinderten" (1). Dabei beschränkt sie sich nicht auf die in der Forschung vielfach behandelten Bestrebungen der österreichischen Politik mit Blick auf die Erwerbung Bayerns, sondern untersucht auch den ihr zufolge bislang übersehenen "Versuch Österreichs, sich den Zugriff auf Jülich und Berg als den wichtigsten [...] Teil des Pfalz-Neuburgischen Erbes zu sichern" (1 f.). Daneben geht Kulenkampff auf die österreichische Politik in den Vorderen Reichskreisen, auf dem Reichstag und im Nordwesten des Reichs ein.

Zum alleinigen Verantwortlichen der von ihr untersuchten Reichspolitik erklärt Kulenkampff (ohne Auseinandersetzung mit der keineswegs einheitlich urteilenden Forschung) Staatskanzler Kaunitz. Als Hauptbeleg verweist sie auf eine Denkschrift aus dem Jahre 1743, in der dieser in Anknüpfung an frühere Tauschpläne um Bayern die Verpflanzung der bayerischen Wittelsbacher nach Süditalien und - als Kompensation für den Verlust Schlesiens - die Vereinigung Bayerns mit den Erblanden vorgeschlagen hatte. Für das Projekt hatte Kaunitz seinerzeit u. a. mit dem Argument geworben, die Stärke und Wohlfahrt des Erzhauses beruhe vor allem auf der Erhaltung und Vermehrung der deutschen Erblande und nicht so sehr auf entfernten Besitzungen wie dem Königreich Neapel. Kulenkampff vertritt nun die Auffassung, "daß Kaunitz mit diesen Sätzen sein reichspolitisches Programm verkündigte [!], das er von dem Moment an, als er 1753 Staatskanzler der Kaiserin wurde, Schritt für Schritt umsetzte" (5). Dementsprechend deutet Kulenkampff auch das Renversement des alliances, den 1756/57 maßgeblich von Kaunitz zu Stande gebrachten Bündniswechsel Frankreichs an die Seite Österreichs, als Versuch, nicht nur die Wiedereroberung Schlesiens zu ermöglichen, sondern zugleich den pfälzischen Kurfürsten Karl Theodor "von seiner Schutzmacht [Frankreich] zu trennen" (6) - mit der Perspektive, auf seine niederrheinischen Territorien zuzugreifen. Auch die gesamte österreichische Reichspolitik der folgenden Jahrzehnte stand Kulenkampff zufolge "unter dem Diktat von Kaunitz" (24), der unter weitgehender Missachtung der Reichsverfassung alles daran gesetzt habe, sein 1743 formuliertes "Programm" eines territorialen Ausgreifens Österreichs ins Reich ins Werk zu setzen. Kaunitz - und nicht etwa Friedrich der Große - erscheint denn auch als der hauptsächliche "Zerstörer der Existenzgrundlagen des Reichs" (153).

Die Argumente, mit denen Kulenkampff diese pointierte Interpretation der österreichischen Reichspolitik zu stützen sucht, vermögen freilich über weite Strecken nicht zu überzeugen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Bemerkenswert ist zunächst, dass es der Autorin ganz offensichtlich nicht darum geht, die Voraussetzungen, Rahmenbedingen und Spielräume der österreichischen Reichspolitik in ihrer Komplexität zu rekonstruieren. Ihr Ziel ist es vielmehr, der Wiener Politik und insbesondere Kaunitz die alleinige Verantwortung für die zunehmende Destabilisierung des Reichssystems in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zuzuschreiben. So liest sich das Buch über weite Strecken wie die Geschichte einer von langer Hand geplanten Verschwörung gegen das Reich im Allgemeinen und das Haus Wittelsbach im Besonderen. Es erinnert in seiner Einseitigkeit an Arbeiten der "borussischen Schule" des 19. Jahrhunderts, die zur Legitimierung der "kleindeutschen" Lösung den Nachweis zu führen suchten, dass Österreich die deutsche Nation verraten habe - mit dem freilich bedeutenden Unterschied, dass die Verfassung des Alten Reichs bei Kulenkampff anders als bei den borussisch-kleindeutschen Historikern in positivem Licht erscheint.

Nun kann Einseitigkeit durchaus erkenntnisfördernd sein, vorausgesetzt, elementare methodische Standards bleiben gewahrt. Dies aber ist hier über weite Strecken nicht der Fall. Durchdrungen von der Unumstößlichkeit ihrer Ausgangsthese, überinterpretiert die Autorin ganz unterschiedliche, isolierte Beobachtungen, Befunde und Quellenbelege, ohne sich der Mühe der Quellenkritik, der Kontextualisierung und Einordnung zu unterziehen oder auch nur einmal die Plausibilität der eigenen Interpretation kritisch zu überprüfen. So folgen denn auf Quellenzitate oder -paraphrasen nicht selten abrupt weit reichende Schlussfolgerungen, die beim Leser zunächst den Eindruck entstehen lassen, unachtsam gelesen und Entscheidendes nicht erfasst zu haben; doch auch mehrmalige Lektüre hilft hier in der Regel nicht weiter.

Vor große Probleme stellt den Leser etwa Kulenkampffs Darstellung der kaiserlich-österreichischen Politik in den Vorderen Reichskreisen, zumal im Schwäbischen Kreis. So schließt die Autorin aus einzelnen (nicht zitierten) Aussagen eines Kreditivs für den österreichischen Bevollmächtigten Minister beim Schwäbischen Kreis aus dem Jahre 1744, dieser sei "mit der Führung der Geschäfte des gesamten Schwäbischen Kreises beauftragt" worden, was einer "Entmachtung der beiden Kreisdirektoren" gleichgekommen sei (20). Auch wenn man bereit ist, dem Hause Habsburg jedwede Schandtat im Hinblick auf die Reichskreisverfassung zuzutrauen, stellt sich die Frage, weshalb es zur Verwirklichung solcher Absichten lediglich eines Beglaubigungsschreibens Maria Theresias bedurfte (Kaiser war zu diesem Zeitpunkt noch der Wittelsbacher Karl VII.). Auf der Grundlage dieses und einiger weiterer punktueller Befunde, die abwechselnd die Landstände in Schwäbisch-Österreich und die Kreisstände des Schwäbischen Reichskreises betreffen, zieht die Autorin sogar noch weiter gehende Schlussfolgerungen; so heißt es wenig später: "Im Zuge der Zentralisierungstendenzen des Wiener Hofs wurden die Reichskreise Teil der österreichischen Innenpolitik" (25). Im weiteren Verlauf der Untersuchung wird dann die "Auflösung der Süddeutschen Reichskreise 1780/81" (Kapitelüberschrift, 101) diagnostiziert, während in der Zusammenfassung dann wieder die Rede davon ist, Kaunitz sei nach 1779 "im Zuge seiner Zentralisierungsbestrebungen das Zusammenwachsen der Süddeutschen Reichskreise" gelungen (152).

Ähnliche Missverständnisse und Ungereimtheiten finden sich in großer, hier im Einzelnen nicht darstellbarer Zahl. Wenn etwa Karl VI. dem König von Preußen 1728 im Berliner Vertrag seine Ansprüche auf Berg und Ravenstein überlässt, der Vertrag aber zugleich - wie in solchen Fällen üblich - festhält, die unveräußerlichen kaiserlichen Gerichtsrechte blieben davon unberührt, deutet Kulenkampff dies als Beleg für die Absicht der Habsburger, doch weiterhin Erbansprüche geltend zu machen (10). Die unter Kaunitz' Ägide erfolgte Gründung des mit der Koordinierung aller Felder der inneren Politik der Erblande betrauten Staatsrats (1760) wird mit den Absichten auf die niederrheinischen Besitzungen der Wittelsbacher in Verbindung gebracht ("es kann kein Zufall sein"), sollte dieses Verwaltungsorgan doch "die inneren Verhältnisse in den deutschen Territorien besser koordinieren" (57). Dass dem Staatsrat keine Kompetenz für die Reichspolitik zukam, bleibt unerwähnt - vielleicht erachtet die Autorin derlei Unterscheidungen angesichts ihrer These von der Umformung der Reichskreise zu Instrumenten der österreichischen Innenpolitik auch für überflüssig. Wie wenig Kulenkampff offenbar von Differenzierungen hält, wird an einer im Buchdeckel abgedruckten "Karte zur Reichspolitik des Staatskanzlers Kaunitz nach 1780" deutlich, die den angeblich "geplanten Wirtschaftsraum" von der Adria zur Nordsee darstellt; als "Erblande und Gebiete unter österreichischer Oberhoheit" (so die Legende) einheitlich eingefärbt sind hier neben den Erblanden unter anderem Territorien wie die Herzogtümer Württemberg, Jülich und Berg, die Kurpfalz und die Fürstbistümer Köln, Münster, Trier und Würzburg; selbst das Gebiet der preußischen Herzogtümer Kleve und Mark wird im selben Grau eingefärbt, ohne dass diese Territorien eigens ausgewiesen werden - eine Darstellung, die nicht nur die Grenzen der Erblande, sondern auch die Grenzen der Geschichtswissenschaft weit hinter sich lässt.

Während die Verfasserin so die Abgrenzung der kaiserlich-österreichischen Reichspolitik von der Inneren Politik der Erblande unterläuft, geht sie dem eingangs angesprochenen Problem der Abgrenzung von der Mächtepolitik über weite Strecken durch Ausblendung der Letzteren aus dem Wege. Dies hängt zum Teil damit zusammen, dass ihre Darstellung sich vor allem auf die "Weisungen in das Reich" und den Bestand "Kleinere Reichsstände" des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs stützt - Quellenbestände, die vorwiegend Rückschlüsse auf die bilateralen Beziehungen des Wiener Hofs zu einzelnen Reichsständen erlauben, aber - anders als etwa der Bestand "Vorträge" - nur relativ selten umfassende Analysen der Mächtepolitik enthalten. Da die Autorin auch die Ergebnisse der Forschung zu erheblichen Teilen als unzureichend abzulehnen scheint, bleibt der mächtepolitische Kontext der von ihr herausgegriffenen, oft sehr punktuellen Beobachtungen über weite Strecken ausgeblendet. So wird der Entstehungszusammenhang des von Kulenkampff zum "reichspolitischen Programm" erhobenen Kaunitz'schen Tauschplans des Jahres 1743 ebenso außer Acht gelassen wie die Tatsache, dass die österreichische Politik und Kaunitz selbst diesen Plan noch im selben Jahr aufgegeben haben, weil sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert hatten. Auch wird an keiner Stelle reflektiert, dass es nicht genügte, Vergrößerungsabsichten zu hegen und Ansprüche zu erheben; solche Prätentionen mussten doch auch reichspolitisch, mächtepolitisch und gegebenenfalls militärisch durchgesetzt werden. Gerade Kaunitz wies auf diesen Sachverhalt immer wieder hin, und eben deshalb trat er nach dem Aachener Frieden 1748 mit Nachdruck für den Primat der Wiedergewinnung Schlesiens und der Schwächung Preußens ein - eine Schwerpunktsetzung, die den parallelen Versuch, auf die Erwerbung Bayerns oder anderer wittelsbachischer Territorien hinzuarbeiten, ausschloss. Erst mit dem Scheitern der Schlesien-Politik rückte ein Gebietserwerb im Zusammenhang mit dem abzusehenden Bayerischen Erbfall erneut in den Horizont seiner Politik.

Die in den Bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79) mündenden Bestrebungen der Wiener Politik, im Gefolge des Aussterbens der bayerischen Linie der Wittelsbacher unter Berufung auf fragwürdige Rechtstitel Teile Bayerns zu annektieren, und die in den Folgejahren bis in die Revolutionskriege hinein betriebenen bayerisch-niederländischen Tauschprojekte sind in Kulenkampffs Studie nachvollziehbarer dargestellt als die übrigen Teile. Zwar beschränkt sich die Autorin hier über weite Strecken auf die chronologische Darbietung der Ereignisse, die weiterhin in einer recht einseitigen Perspektive erscheinen, doch gewinnt die Studie hier unverkennbar an Substanz. Einige Passagen, wie jene über ein Kaunitz-Memorandum vom Juni 1785 über die Zukunft des in verschiedenen Varianten seit 1714 immer wieder diskutierten bayerisch-niederländischen Ländertauschs (117-123), sind fraglos instruktiv - ebenso wie einige der im Anhang (157-189) abgedruckten (freilich zum Teil unnötigerweise aus dem Französischen übersetzten) Aktenstücke.

Insgesamt vermag die Studie indes nicht zu überzeugen. Dies ist insofern schade, als die zunehmende "Krisenhaftigkeit" des politischen Systems Reich seit den 1720er-Jahren, die Kulenkampff in Anlehnung an Gabriele Haug-Moritz zu Recht konstatiert (37), in erheblichem Maße durch die kaiserlich-österreichische Politik bedingt war - eine Politik, die (auch hier ist der Autorin zuzustimmen) zumal in der Ära Kaunitz mehr und mehr Zielsetzungen folgte, die mit der Verfassung des Heiligen Römischen Reichs kaum mehr vereinbar waren. Befriedigend dargestellt oder gar erklärt wird diese Entwicklung freilich nicht. Dies wiederum liegt nicht nur an den erwähnten Ungereimtheiten, sondern auch daran, dass Kulenkampffs Studie ein eindimensionales, intentionalistisches Wirkungsmodell zu Grunde liegt, das der Komplexität der untersuchten Problematik nicht gerecht wird.

Lothar Schilling