Rezension über:

Ingemar König (Hg.): Edictum Theodorici regis. Das "Gesetzbuch" des Ostgotenkönigs Theoderich des Großen (= Texte zur Forschung; Bd. 112), Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2018, 239 S., ISBN 978-3-534-27061-3, EUR 79,95
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Rezension von:
Karl Ubl
Historisches Institut, Universität zu Köln
Redaktionelle Betreuung:
Matthias Haake
Empfohlene Zitierweise:
Karl Ubl: Rezension von: Ingemar König (Hg.): Edictum Theodorici regis. Das "Gesetzbuch" des Ostgotenkönigs Theoderich des Großen, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2018, in: sehepunkte 19 (2019), Nr. 9 [15.09.2019], URL: https://www.sehepunkte.de
/2019/09/32401.html


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Ingemar König (Hg.): Edictum Theodorici regis

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Dem Andenken von Felix Dahn gewidmet greift das Buch ein Anliegen auf, das dem Autor der "Könige der Germanen" zur Publikation eines 1866 publizierten Anhangs zu seinem Hauptwerk motiviert hat: die Erschließung der Kodifikation des Ostgotenkönigs Theoderich. Während Dahn jedoch die Vorlagen und Parallelen im römischen Recht sowie die Bezüge zu der gesammelten Korrespondenz Theoderichs in den Variae Cassiodors sammelte, zeichnet sich das vorliegende Buch vor allem durch die Übersetzungsarbeit aus. Das Edikt des Theoderich wird nicht nur vollständig in deutscher Sprache neben dem lateinischen Text dargeboten, auch die jeweiligen Vorlagen werden dem Leser zweisprachig zur Verfügung gestellt. Daneben schließt sich für jedes Kapitel des Edikts ein kurzer Kommentar an, der vor allem die Spezifik des Edikts gegenüber dem römischen Recht erkennen lassen soll. Anders als der Kommentar von Dahn (sowie diejenigen von Vismara und Lafferty) strebt der Herausgeber jedoch nicht Vollständigkeit an. Insbesondere die Bezüge zu den Variae werden nur selektiv aufgenommen. Gleichwohl ist der Band durch die präzise Übertragung ein vorzügliches Arbeitsinstrument für alle, die sich einen Einblick in das Rechtsbuch Theoderichs des Großen verschaffen wollen. Dazu dient auch die konzise und knappe Einleitung, in der die rudimentäre handschriftliche Überlieferung ebenso kurz vorgestellt wird wie Fragen der Zuschreibung, Datierung und Zielrichtung. Wie der Titel des Bandes mit den Anführungszeichen bereits anklingen lässt, begreift der Herausgeber das Edikt nicht als "Gesetzbuch", sondern als ein "Handbüchlein, das einen schnellen Zugriff auf Rechtsfälle des Alltags und deren Ahndung ermöglichen sollte" (29). Deshalb habe das Edikt auch nur einen kleinen Ausschnitt der königlichen Rechtssetzung abgedeckt und nicht die Ersetzung des geltenden römischen Rechts angestrebt. Ungeachtet dieser These einer begrenzten Rechtsgeltung hält der Herausgeber ein persönliches Interesse von Theoderich, "ja eine gewisse Anteilnahme an der Ausformulierung" (33) für wahrscheinlich. Eine gute Entscheidung des Herausgebers war es, das Thema des germanischen Rechts, das die Forschung lange Zeit in die Irre geführt hat, ganz auszublenden (3). Das Buch ist somit kein Ersatz für die älteren umfangreicheren Kommentare, bietet aber im Vergleich mit der englischen Übersetzung von Lafferty [1] den verlässlicheren Zugang zu einer der Schlüsselquellen des ostgotischen Italiens.


Anmerkung:

[1] Sean D.W. Lafferty: Law and Society in the Age of Theoderic the Great. A Study of the Edictum Theoderici, Cambridge 2013. Vgl. die Rezension von Detlef Liebs in: ZRG RA 132 (2015), 560-570.

Karl Ubl